Förderung
Die Stiftung gens gastronomica unterstützt Projektförderung in der Gastronomie Schweiz.
- Gefördert werden Organisationen, nicht Einzelpersonen
- Projekte müssen in der Schweiz umgesetzt werden
- Ein nachweisbarer Projekterfolg (Proof of Concept) ist Voraussetzung
Kriterien
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen in der Schweiz, insbesondere:
Ausbildungsbetriebe
Gastronomische Organisationen und Netzwerke
Gemeinnützige Integrationsprojekte mit Gastronomiebezug
Bildungseinrichtungen mit Programmen für Gastronomie oder Hotellerie
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Kriterien
Was wird gefördert?
Gefördert werden bestehende Projekte mit nachweisbarer Wirkung, insbesondere:
Weiterbildung in gastronomischen Berufen
Programme für Berufseinstieg
Integrationsprojekte
Pilot- und Kooperationsprojekte mit Praxisbezug
Nicht gefördert werden reine Konzepte ohne Umsetzungserfolge.
Fördergesuche sind jährlich neu einzureichen.