Förderung

Die Stiftung gens gastronomica unterstützt Projektförderung in der Gastronomie Schweiz.

  • Gefördert werden Organisationen, nicht Einzelpersonen
  • Projekte müssen in der Schweiz umgesetzt werden
  • Ein nachweisbarer Projekterfolg (Proof of Concept) ist Voraussetzung

Kriterien

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Organisationen in der Schweiz, insbesondere:

  • Ausbildungsbetriebe

  • Gastronomische Organisationen und Netzwerke

  • Gemeinnützige Integrationsprojekte mit Gastronomiebezug

  • Bildungseinrichtungen mit Programmen für Gastronomie oder Hotellerie

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Kriterien

Was wird gefördert?

Gefördert werden bestehende Projekte mit nachweisbarer Wirkung, insbesondere:

  • Weiterbildung in gastronomischen Berufen

  • Programme für Berufseinstieg

  • Integrationsprojekte

  • Pilot- und Kooperationsprojekte mit Praxisbezug

Nicht gefördert werden reine Konzepte ohne Umsetzungserfolge.

Fördergesuche sind jährlich neu einzureichen.